Szenenbild und Requisiten stellen SchauspielerInnen in eine «Realität», die ihren Figuren und ihrem Umfeld Tiefe und Glaubwürdigkeit verleiht. Und genau da befindet sich auch ein Stolperstein für SzenenbildnerInnen und RequisiteurInnen: Urheberrecht, Markenrecht, Bestimmungen zu Schleichwerbung, Persönlichkeitsrecht usw. können die Gestaltungsfreiheit dieses Departments erheblich einschränken und ihnen einiges Kopfzerbrechen bereiten, besonders bei Dreharbeiten in einer natürlichen Umgebung.
In thematischen Blöcken und anhand von konkreten Beispielen erläutern die Referierenden die verschiedenen Gesetze und Regeln, die es zu beachten gilt. Eine aufs Fernsehen spezialisierte Juristin und ein auf Kinofilme spezialisierter Jurist erklären das geltende Recht und die Usanzen. Da es immer wieder Grauzonen gibt, lernen die Teilnehmenden hier auch, was ins Ressort von Szenenbild und Requisite gehört und was in den Zuständigkeitsbereich der Produktion.
REFERIERENDE
Marion Schramm
Production design: WOLKENBRUCHS WUNDERLICHE REISE IN DIE ARME EINER SCHICKSE, M. Steiner, 2017; AKTE GRÜNINGER, A. Gsponer, 2012; DER VERDINGBUB, M. Imboden, 2010 u.a.
Dominique Steiner-Studinka
Szenenbild-Assistentin und Requisiteurin: TIERE, G. Zglinski, 2017; SCHELLEN-URSLI, X. Koller, 2015; DER GOALIE BIN IG, S. Boss, 2014 ...
Kai-Peter Uhlig
Anwalt, spezialisiert auf Urheber- und Medienrecht, Film-/Projektfinanzierung und Verträge. Berät und vertritt Unternehmen und Verbände der Filmwirtschaft.
MODERATION
Barbara Lehmann
Anwältin, stv. Leiterin Rechtsdienst beim SRF, Dozentin für Medienrecht am MAZ
ORGANISATION
Vanja Baumberger
Bereichsverantwortliche Technik, FOCAL