Producers Pooling Programme [PPP] 2017/2018

Eine projektgebundene Weiterbildungsmassnahme für ProduzentInnen zur Entwicklung von langen Kinofilmen (Spiel-, Dokumentarfilme) und Animationsfilmen.

Die Ausbildung der meisten ProduzentInnen ist autodidaktisch erfolgt. Ihre Fähigkeit, Filme zu (ko-)produzieren ist generell solide; es besteht jedoch Bedarf nach Kompetenzerweiterung in der Projektentwicklung, wofür PPP angeboten wird.

Die Weiterbildung von ProduzentInnen ist langfristig am wirkungsvollsten, wenn sie projekt- und praxisgebunden stattfindet (learning by doing) und unter Gleichgesinnten durchgeführt wird. PPP ist daher in erster Linie für Schweizer ProduzentInnen gedacht, die zur Zusammenarbeit in der Entwicklung von Projekten bereit sind.

PPP ergänzt die bereits bestehenden Förderungen und Eigeninvestitionen der Produktionsfirmen für Projektentwicklung.

Das Gesamtbudget für dieses Programm beträgt maximal CHF 300'000.–.

Aus andragogischer (die Erwachsenenbildung betreffender) Sicht ist PPP als berufsbegleitendes Programm gedacht, bei dem sich ProduzentInnen durch den Austausch mit ExpertInnen, mit BerufskollegInnen und mit anderen Fachleuten, die mit Projektentwicklung zu tun haben (AutorInnen, DrehbuchautorInnen, RegisseurInnen), selbst weiterbilden. Dazu kann auch die Teilnahme an themenrelevanten Weiterbildungsveranstaltungen zählen.

PPP gibt Pools, die aus je mindestens drei Produktionsfirmen bestehen und mindestens drei Kinofilme in Entwicklung haben, die Möglichkeit, die Kosten für die Umsetzung ihres „Konzeptes zur Entwicklung des Projektekatalogs“ (siehe Punkt 2.1) zu finanzieren. Das Programm läuft ab 3. Januar 2017 für die Dauer von maximal 24 Monaten in einem Kostenrahmen bis zu CHF 100'000.– pro Pool.

PPP hat ein Hauptziel:

  • die Kompetenzerweiterung der ProduzentInnen in Sachen Projektentwicklung (inklusive Führungs-, Kommunikations- und Marktkenntnisse) dank der Begleitung durch qualifizierte ExpertInnen;

und zwei Nebenziele:

  • die Förderung der Projektentwicklungserfahrung in einem Produzentenpool im Austausch mit anderen mitwirkenden Fachleuten, insbesondere AutorInnen, DrehbuchautorInnen und RegisseurInnen;
  • die Konsolidierung der Qualität und der (Ko-)Produktions-Strategien der im Produzentenpool entwickelten Projekte.

1. TEILNAHMEBEDINGUNGEN

1.1 Das Bewerbungsdossier

Das Bewerbungsdossier muss gemäss den unter Punkt 2 genannten Bedingungen eingereicht werden.

1.2 Die Produktionsfirmen

Für die Einreichung eines Dossiers müssen sich mindestens drei unabhängige Produktionsgesellschaften mit Sitz in der Schweiz, die von ihrem Produzenten/ihrer Produzentin vertreten werden, zu einem Pool zusammen schliessen. Die ProduzentInnen wählen sich gegenseitig zur Bildung eines Pools. Der Pool ist keine juristische Einheit, sondern ein Engagement für die Umsetzung des gemeinsam eingereichten Dossiers. Die Bedingungen des Engagements sind im "Konzept zur Entwicklung des Projektekatalogs" und im "PPP-Budget" (siehe nachstehender Punkt 2 "Bewerbungsdossier") definiert.

Das Programm richtet sich an erfahrene Produktionsfirmen. Mindestens zwei der drei Produktionsfirmen, die einen Pool bilden, müssen nachweisen, dass sie in den fünf Jahren vor der Bewerbung mindestens einen langen Kinofilm produziert haben, der von einem Verleih im Kino ausgewertet oder von einem Fernsehsender ausgestrahlt wurde. Eine/r der ProduzentInnen kann am Pool teilnehmen, auch ohne diese Bedingung zu erfüllen.

1.3 Die Filmprojekte

Um teilnehmen zu können, muss ein Pool die Entwicklung von mindestens drei fürs Kino bestimmten langen Filmen (Spiel-, Dokumentarfilme) oder Animationsfilmen gewährleisten. Die Rechte jedes Projektes des Katalogs müssen bei einer Produktionsgesellschaft des entsprechenden Pools liegen.

Der Entwicklungsstand der Projekte ist nicht massgeblich; ebenso wenig müssen die Projekte die gleiche "ligne éditoriale" (inhaltliche Ausrichtung) haben.

Es muss sich um Schweizer Filmprojekte, majoritäre Koproduktionen oder – in begründeten Ausnahmefällen – um minoritäre Koproduktionen mit Schweizer Autoren oder mit Schweizer Regie handeln.

1.4 Autorenrechte

Die Rechte jedes Projektes des Katalogs müssen bei einer Produktionsgesellschaft des entsprechenden Pools liegen.

2. BEWERBUNGSDOSSIER

Das Bewerbungsdossier wird vom Pool eingereicht und von allen ProduzentInnen des Pools unterzeichnet.

2.1 "Konzept zur Entwicklung des Projektekatalogs", Methode und Mittel, "PPP-Budget"

2.1.1

Der Pool gibt Auskunft darüber, wie und wofür er gebildet wurde und wie der Projektekatalog zustande kam, insbesondere hinsichtlich der Ziele der ProduzentInnen, der gemeinsam zu lösenden Schwierigkeiten, der gemeinsam auszuschöpfenden Potenziale, usw. Er erstellt das "Konzept zur Entwicklung des Projektekatalogs" im Hinblick auf eine mögliche Unterstützung des Programms PPP.

2.1.2

Anschliessend führt der Pool aus, mit welcher Methode und welchen Mitteln (einschliesslich Austausch mit anderen betroffenen Berufsgruppen: AutorInnen, DrehbuchautorInnen, RegisseurInnen u.a.) er das "Konzept zur Entwicklung des Projektekatalogs" umsetzen will: Expertisen, regelmässige Sitzungen, Seminare usw. Er listet die für die erfolgreiche Umsetzung der Methode notwendigen Mittel auf (Art der ExpertInnen usw.). Die ausgewählten oder gewünschten BeraterInnen und ExpertInnen werden mit einem kurzen Lebenslauf vorgestellt.

2.1.3

Ausserdem erstellt der Pool seinen Zeitplan zur kontinuierlichen gemeinsamen Arbeit über eine Zeitspanne bis zu maximal 24 Monaten.

2.1.4

Der Pool präsentiert ein "PPP-Budget", das die gesamten Kosten aufführt, die zur Umsetzung des "Konzeptes zur Entwicklung des Projektekatalogs" (siehe Punkt 3. "Anrechenbaren Kosten") vorgesehen sind.

2.1.5

Wenn sich während der PPP-Laufzeit eines Pools zeigt, dass eine Änderung des Konzepts oder einiger Teile daraus sinnvoll wäre, ist dies in Absprache mit der PPP-Koordinationsperson möglich. Ebenso können ExpertInnen ausgetauscht werden und ein Filmprojekt durch ein anderes ersetzt werden. Wenn nötig, wird der Vertrag angepasst.

2.2 Weitere einzureichende Beilagen

2.2.1

Beilagen für jede Produktionsfirma:

  • Curriculum vitae des/der ProduzentIn
  • Liste der Produktionen des/der ProduzentIn

2.2.2

Beilagen für jedes Filmprojekt:

  • Angaben zum Filmprojekt,
  • Bestätigung der jeweiligen Produktionsfirma, dass sie im Besitz der Rechte an den im Pool vertretenen Projekten ist.

Nota bene: Beim Zum Erarbeiten des Konzepts bitte die Koordinationsperson von PPP konsultieren: carola.stern@focal.ch.
Ausserdem empfehlen wir den an PPP interessierten ProduzentInnen, die Dokumente "Fragen und Antworten" und "Empfehlungen für PPP-BewerberInnen" vor der Bewerbung zu lesen.
ProduzentInnen, die an den vorhergehenden PPP-Programmen teilgenommen haben, können bei Fragen ebenfalls konsultiert werden.
(Liste des Produktionsfirmen PPP 2009–2015)

3. ANRECHENBARE KOSTEN

Anrechenbar sind nur Kosten, für die nicht bereits ein Filmförderungsbeitrag für Projektentwicklung beantragt, in Aussicht gestellt oder bewilligt wurde. Das heisst, es werden Massnahmen zur Weiterbildung in der Projektentwicklung finanziert, nicht die Projektentwicklung selber.

Von PPP finanziert werden können Kosten, die für die Vorbereitung und die Umsetzung des "Konzeptes zur Entwicklung des Projektekatalogs" notwendig (siehe 2.1.) und angemessen sind, den Grundsätzen einer seriösen und wirtschaftlichen Geschäftsführung entsprechen, ein gutes Verhältnis zwischen Aufwand und Wirkung aufweisen, identifizierbar, kontrollierbar und mit Belegen nachweisbar sind. 

Die Honorare und Spesen müssen sich im Rahmen der FOCAL-Tarife bewegen.

Unterkunft, Verpflegung und Reisespesen der ProduzentInnen und anderen an der Projektentwicklung Beteiligten (insbesondere AutorInnen, DrehbuchautorInnen, RegisseurInnen) zum Zweck der Teilnahme an den gemeinsamen Arbeitssitzungen sind ebenfalls anrechenbar, sofern die Auslagen angemessen sind, belegt werden können und den Grundsätzen der seriösen und wirtschaftlichen Geschäftsführung entsprechen.

Material- und Ausrüstungskosten können berücksichtigt werden, wenn sie identifizierbar sind und eindeutig der Umsetzung des "Konzepts zur Entwicklung des Projektekatalogs" zugeschrieben werden können.

Kosten für die Administration, die Buchhaltung, die Pool-Koordination und die Kommunikation des Pools sind anrechenbar.

Nicht anrechenbar sind Honorare für die beteiligten ProduzentInnen, AutorInnen und RegisseurInnen.

Handlungskosten, die durch die Umsetzung des "Konzeptes zur Entwicklung des Projektekatalogs" verursacht werden, können pauschal bis zu einem Betrag von höchstens 7,5% der von PPP gedeckten Kosten übernommen werden.

4. AUSWAHL DER BEWERBUNGEN

4.1

FOCAL bestätigt den Empfang einer Einreichung.

4.2.

Alle Eingaben werden formal durch die PPP-Koordinationsperson geprüft (auf Teilnahmebedingungen und anrechenbare Kosten hin). FOCAL behält sich vor, missbräuchliche Bewer­bungen vom Programm auszuschliessen.

4.3.

Sofern die beantragte Summe der Bewerbungen die Gesamtsumme des Programms von CHF 300'000.– nicht übersteigt, werden die Einreichungen – falls keine formalen Mängel bestehen – automatisch mit einem Beitrag von bis zu je CHF 100'000.– unterstützt.

4.4.

Übersteigt die gesamte beantragte Summe CHF 300'000.–, so wird die Auswahl von einer Kommission getroffen, die von FOCAL ernannt wird. Diese besteht aus drei ExpertInnen. (Die PPP-Koordinationsperson kann nicht als Mitglied dieser Kommission eingesetzt werden.)

Die von den ExpertInnen angewandten Kriterien zur Analyse und Auswahl der Bewerbungen betreffen ausschliesslich das PPP-Konzept, nicht die Qualität der Filmprojekte.

Geprüft wird bei jedem Pool:

  • die Qualität des "Konzeptes zur Entwicklung des Projektekatalogs",
  • die Qualität der gewählten Arbeitsmethode(n) und –mittel (andragogischer Aspekt) und
  • die Kohärenz des "PPP-Budgets".

4.5.

Die PPP-Koordinationsperson informiert die Pools, ob es zu einer Jurierung kommt oder ob die Gesuche nur formal geprüft werden. Ferner informiert sie über das Resultat der formalen Überprüfung respektive über den Entscheid der Kommission.

5. FINANZIELLE BEDINGUNGEN, ZAHLUNGSMODALITÄTEN, EVALUATION UND ABZUGEBENDE UNTERLAGEN

Nach der Selektion der Bewerbungen wird zwischen FOCAL und den ausgewählten Produktionsgesellschaften, die einen Pool bilden, ein Vertrag geschlossen und unterschrieben, der unter anderem den gewährten Betrag sowie die Zahlungsbedingungen und –Modalitäten festhält.

Berücksichtigt werden Kosten, die ab dem Tag der Vorbereitung der Bewerbung des Pools bis zum Abschluss der Arbeiten im Rahmen von PPP (nach maximal 24 Monaten ab Start des PPP-Programms) anfallen.

Der zugesprochene Betrag wird wie folgt ausbezahlt:

  • 1. Rate (40 %) bei Vertragsunterzeichnung.
  • 2. Rate (40 %) in der Hälfte des im jeweiligen „Konzept zur Entwicklung des Projektekatalogs“ veranschlagten Zeitraumes für PPP, nach Abgabe des Zwischenberichtes.
  • 3. Rate (20 %) nach Abgabe und Kontrolle der Schlussabrechnung und des Schlussberichtes.

Die Auslagen der Pools werden mit dem bei der Bewerbung eingereichten "PPP-Budget" verglichen und anhand einer detaillierten Abrechnung überprüft. FOCAL überweist die letzte Rate spätestens 30 Tage nach Ablieferung der definitiven Endabrechnung.

Falls die tatsächlich ausgelegten Kosten des Pools unter denen des "PPP-Budgets" liegen, bezahlt FOCAL nur die effektiven Kosten. Falls nötig, muss der PPP-Pool die zuviel erhaltenen Beträge zurück bezahlen. Werden die Kosten überschritten, so tragen allein die Teilnehmenden des Pools das Risiko.

Für die Auszahlung der zweiten Rate muss nach der Hälfte des PPP-Zeitplanes ein Zwischenbericht erstellt werden.

Nach Abschluss der Arbeiten unterbreitet jeder Pool der PPP-Koordinationsperson einen Bericht über die ausgeführten Tätigkeiten und die Ergebnisse der Entwicklungsarbeiten hinsichtlich der drei PPP-Ziele und des "Konzeptes zur Entwicklung des Projektekatalogs", das mit der Bewerbung eingereicht wurde.

6. NENNUNGSVERPFLICHTUNG

Die mit Unterstützung von PPP entwickelten Filme müssen diese Unterstützung entsprechend ausweisen. Die Einzelheiten werden im Vertrag mit FOCAL festgelegt.

7. AUSSCHREIBUNGS- UND BEWERBUNGSVERFAHREN

Die Ausschreibung erfolgt ab 25. Juli 2016.

Die Bewerbungsdossiers in 5 Exemplaren müssen per Post bis zum 15. November 2016 (Datum des Poststempels) an folgende Adresse geschickt werden:
FOCAL
Av. de la Rasude 2
1006 Lausanne

Unvollständige Dossiers oder solche, die nicht den Teilnahmebedingungen entsprechen, werden nicht berücksichtigt. 

Wenn gewisse Aspekte Abklärungen erfordern, nimmt die PPP-Koordinationsperson mit den BewerberInnen Kontakt auf.

Die BewerberInnen, deren Dossier abgewiesen wurde, werden schriftlich benachrichtigt.

8. DIE PPP-KOORDINATIONSPERSON

Sie wird von FOCAL benannt und hat folgende Aufgaben: 
Sie sammelt die Bewerbungen und führt die formale Überprüfung durch. Liegt die Gesamtantragssumme höher als CHF 300'000.–, leitet sie die Bewerbungen an die ExpertInnen für die Auswahl weiter, organisiert die Sitzung, führt das Protokoll der Argumente und steht den KandidatInnen bei Fragen zur Verfügung. Sie ist Ansprechpartnerin der Pools und Beraterin in andragogischen Fragen und achtet darauf, dass die Pools die Termine einhalten und ihre Berichte abliefern. Sie überwacht die Überweisung der Raten und hält die Ergebnisse des Programms am Ende in einem Abschlussbericht fest.

Hingegen hat sie weder mit der Kommunikation innerhalb der Pools noch mit der Organisation von deren Aktivitäten zu tun. Es ist Aufgabe der Pools, sich um die Logistik im Zusammenhang mit den ExpertInnen (Reise, Empfang, Unterkunft usw.) und mit den gemeinsamen Arbeiten (Versammlungsorte, Materialverteilung usw.) zu kümmern.

Die PPP-Koordinationsperson übernimmt lediglich dann Organisations-Aufgaben der Pools, wenn pool-übergreifende Aktionen stattfinden oder Synergien zwischen den Pools sinnvoll erscheinen.

Unter Vorbehalt der Autorenrechte muss FOCAL als Weiterbildungsorganisation das Recht haben, der gesamten Branche die Recherchen und Arbeiten zugänglich zu machen, die mithilfe öffentlicher Mittel ausgeführt werden konnten. Es ist Aufgabe der PPP-Koordinationsperson, die Ergebnisse zu archivieren, eine Datenbank über sämtliche Consultants, ExpertInnen usw., die für die vom PPP unterstützten Projekte gearbeitet haben, zu erstellen und 'à jour' zu halten.

Nota bene: Um Interessenskonflikte bei der Besetzung der Begutachtungsausschüsse zu vermeiden (FiFV Art. 24), informiert die PPP-Koordinationsperson das BAK nach erfolgter Auswahl über die teilnehmenden Produzentinnen und Produzenten, die Experten und Expertinnen sowie über die eingereichten Filmprojekte. Weiter teilt sie dem BAK allfällige Änderungen in der personellen Besetzung und in den Projekten mit und stellt der Sektion Film einen Zwischenbericht (nach 1 Jahr) und einen Schlussbericht zu.

9. TERMINPLAN

25. Juli 2016 Öffentliche Ausschreibung und Beginn der Beratung durch die PPP-Koordinationsperson
15. November 2016   Einreichung der Bewerbungsunterlagen (Poststempel)
3. Januar 2017 Beginn von PPP 2017 – 2018

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